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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

§ 1 Allgemeines

Es gelten ausschließlich unsere Geschäfts- und Zahlungsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen.

Abweichende Bedingungen des Käufers bedürfen Unserer Zustimmung. Die datenrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten.

§ 2 Vertragsabschluss

Angebote der V – TEC EVENTS GbR sind , sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung der V – TEC EVENTS GbR, spätestens mit Ausführung der Lieferung bzw. Leistung rechtsgültig.

§ 3 Preise

Preise der V – TEC EVENTS GbR verstehen sich in Euro. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen die am Tag der Lieferung gültigen Preise zur Anrechnung. Bei einer Bestellung unter € 25,- erhebt die V – TEC EVENTS GbR eine Bearbeitungsgebühr von € 15,-, bei einem Nettobestellwert von € 25,- bis € 50,- wird ein Mindermengenzuschlag von € 10,- Verrechnet. Die Preise verstehen sich falls nicht anders vereinbart, ab Lager Rheinbach. Kosten für Transport und Transportversicherung/Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Für Transportversicherung/Spesen berechnet die V – TEC EVENTS GbR 5% des Warenwertes, mindestens jedoch € 1,- höchstens € 9,- (Änderungen vorbehalten)

§ 4 Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Lager Rheinbach und auf Gefahr des Empfängers. Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen als auch für eventuelle Teillieferungen. Die Transportkosten von Hauptlieferung und eventueller Teillieferungen trägt grundsätzlich der Käufer. Handelt es sich jedoch um Ware die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht, dann ist die V – TEC EVENTS GbR befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen, ohne den Käufer davon zu unterrichten. Wird die Versandart vom Käufer nicht ausdrücklich bestimmt, so liegt die Entscheidung bei der V – TEC EVENTS GbR. Der Liefertermin gilt als erfüllt und gleichzeitig geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Transportausführenden übergeben wurde. Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Vorlieferanten der V – TEC EVENTS GbR auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen die Liefer- und Leistungsverzögerung nicht zu vertreten. Sollten diese Verzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Käufer nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen. V – TEC EVENTS GbR ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Der Rücktritt vom Kaufvertrag seitens des Kunden auch aus wichtigen Gründen ist ausgeschlossen bei Sonderartikeln, Ersatzteilen sowie Expresssendungen. Unzulässige Abnahmeverweigerungen von geschlossenen Kaufverträgen – auch für Nachlieferungen aus Kaufverträgen – werden fast immer Gerichtlich verfolgt. Sonstige Rücknahmen und Umtausch sind ausgeschlossen. Erklärt sich die V – TEC EVENTS GbR in wenigen vorher vereinbarten Fällen zu einer Rücknahme bereit so ist sie berechtigt, eine Rücknahmegebühr von € 25,- und sämtlichen Spesen und Bearbeitungsgebühren zu berechnen. Die Rücknahme erfolgt ausschließlich unter der Voraussetzung der vorherigen Absprache und einer für V – TEC EVENTS GbR frachtfreien Lieferung original verpackter  Ware in Originalkartons. Bei Warenrücknahmen mit sichtlichen Gebrauchsspuren oder ohne Original Verpackung behalten wir uns Abzüge bis zu 30%  des Netto-Waren-Wertes bzw. besonderen Bearbeitungsaufwand vor. Die von der V – TEC EVENTS GbR gegebene Rücklieferungsnummer muss außen an der zurückgesandten Ware ersichtlich sein. Der Empfänger hat die Lieferung sofort auf Transportschäden hin zu untersuchen und etwaige sofort schriftlich der V – TEC EVENTS GbR und der Transportgesellschaft zu melden. Der Empfänger ist selbst für die Einhaltung der Meldefrist der jeweiligen Transportgesellschaft verantwortlich. Eine verspätete Mitteilung bewirkt fast immer die Ablehnung von Schadensersatzansprüchen durch die Transportgesellschaft. Die V – TEC EVENTS GbR übernimmt die Abwicklung mit der Transportversicherung und lässt  dem Käufer deren Leistungen zukommen. Beim Versand von Leuchtstoffröhren und Neon übernehmen die meisten Transporteure, die Transportversicherung und auch die V – TEC EVENTS GbR keine Haftung.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gegen Nachnahme/Barzahlung. Rechnungen sind in für die V – TEC EVENTS GbR spesenfreier Weise zu begleichen. Wird bei vereinbartem Lastschrifteinzug oder bei Scheckzahlung eine Lastschrift oder ein Scheck nicht eingelöst oder wurde das individuelle Kundenkreditlimit überzogen, so erfolgen alle weiteren Lieferungen auch Rückstandsauflösungen nur gegen Nachnahme/Barzahlung. Dies Berechtigt den Kunden nicht zur Annahmeverweigerung, auch der Kaufvertrag bleibt bestehen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die V – TEC EVENTS GbR berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und alle offen stehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort gegen Barzahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Die Verzugszinsen sind stets 5% höher als der jeweilige Diskontsatz der Deutschen Bundesbank , sie betragen mindestens 6%, höchstens jedoch 17% pro Jahr. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderung den Kaufpreis anzurechnen.  

§ 6 Gewährleistung

Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen etwaiger Beanstandungen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

Es gilt die gesetzliche Garantiezeit von 24 Monaten (ausgenommen Lampen, Eingriff an den Gegenständen, unüblicher oder außergewöhnlicher Gebrauch sowie alle Gebraucht-, Vorführ- und Messegeräte). Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung , spätestens nach 4 Tagen, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind keine Garantiefälle, hier haftet i. d. R. der Transporteur. Es gilt der Zustand der Ware, indem diese die V – TEC EVENTS GbR erreicht. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge erhält der Käufer nach Wahl der V – TEC EVENTS GbR Nachbesserung, Umtausch oder Warengutschrift. Ein weitergehender Schadensersatz ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Garantiezeit wird durch eine Garantieleistung nicht verlängert, auch nicht für ersetzte oder reparierte Teile. Rücksendungen an die V – TEC EVENTS GbR sind grundsätzlich vorher mit der Serviceabteilung abzusprechen und der Käufer muss sich eine Rücksendenummer (RMA) geben lassen und diese außen auf der Rücksendung deutlich sichtbar anbringen. Die Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Käufers, sind sorgfältig zu verpacken –damit auf dem Transportweg keine Beschädigungen auftreten können- und frachtfrei an die V – TEC EVENTS GbR zurückzusenden. Wird die Ware unfrei zurückgeschickt, so hat die V – TEC EVENTS GbR das Recht, die Annahme zu verweigern oder die verauslagten Gebühren zu berechnen. Rücksendungen von Transportschäden gehen zu lasten des Absenders. Reparatursendungen, die nicht unter die Gewährleistung fallen, werden gegen Berechnung ausgeführt. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages ist gebührenpflichtig, auch wenn die Reparatur danach auf Kundenwunsch nicht durchgeführt werden soll. Bei Rücksendungen von Ware, die keinen Fehler zeigt, werden ebenfalls die entstandenen Prüfkosten in Rechnung gestellt. Ohne Kaufquittung können keine Garantieansprüche geltend gemacht werden, sowie die Garantieleistung bei unsachgemäßem Gebrauch erlischt. Ein Umtausch wegen Nichtgefallen wird ausgeschlossen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der (die) Käufer verpflichtet (verpflichten) sich die gelieferten Gegenstände sorgfältig zu behandeln und vor der vollständigen Bezahlung keine Verfügung zu treffen, welche die Rechte der V – TEC EVENTS GbR beeinträchtigen. Insbesondere dürfen die Gegenstände nicht veräußert, verpfändet, vermietet, vertauscht, verliehen, verschenkt, an dritter Stelle untergebracht werden oder aus dem Bundesgebiet entfernt werden.  Des Weiteren erfolgen sämtliche Lieferungen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung  zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Käufer tritt jetzt schon seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an die V – TEC EVENTS GbR ab. Auf das Verlangen der V – TEC EVENTS GbR hat der Käufer der V – TEC EVENTS GbR die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu nennen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.  Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben. Gerät der Käufer  mit der Zahlung in Verzug, so ist die V – TEC EVENTS GbR berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

§ 8  Vermietung Ton- & Lichtanlage/Events

Es gelten die in den jeweiligen Verträgen vereinbarten Bedingungen.

§ 9 Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingung oder einer sonstigen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt, an Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende. Änderungen dieser AGBs bedürfen der Schriftform.

 § 10  Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort der Lieferung und Zahlung ist Rheinbach. Für alle sich aus mit uns ergebenen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Rheinbach zuständig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.